Der historische Grundriss / Lageplan des Annahofes gibt uns Information über die raumbegrenzenden Gebäude im Jahre 1615. Hier ist der Platz durch die Gebäudestellung schmaler und trichterförmig, öffnet sich symetrisch zum denkmalgeschützten Hollbau und erstreckt sich bis zur bestehenden Gartenmauer des Annagartens (Straßenraumkante).
Heute ist der Platz durch die neue Lage des Justizgebäudes größer und der Hollbau steht nicht mehr in der Mittel- / Sichtachse. Durch die neuen Raumproportionen ergeben sich jedoch neue städtebauliche Qualitäten für den Platz.
Auf dem Teilgrundstück 1106 der Justiz soll der bauhistorisch - durch die durchgeführten Grabungen dokumentierte Grundriss - der Bibliotheka in der Oberflächengestaltung abstrahiert dargestellt werden.
Eine feste und dauerhafte Begrünung des Platzes mit Bäumen etc. ist nicht vorgesehen. Stattdessen soll die städtische Qualität des Platzes durch eine gestalterisch hochwertige Pflasterung - in Anlehnung an die Gestaltung der neueren Straßenräume und Pläzte der Stadt Augsburg - und eine bauhistorisch gewünschte Gefälleausbildung des Belages planerisch umgesetzt werden.
Bei Großveranstaltungen kann der Bereich vor dem Hollbau als Bühne genutzt werden.
Damit der Platz ein Ort der Begegnung wird, sind verschiedene Einrichtungen angedacht, wie die Terrasse des Bistro´s, ein Brunnen oder eine andere künstlerische Installation und feste Sitzgelegenheiten im Bereich des Tiefgaragenausganges.
Der Platz wird räumlich auf der Südseite durch eine enge Baumreihe (Säulenbuche,o.ä.) begrenzt. Die anschließende Gasse wird in der bereits bestehenden Gestaltung vor dem Augustanahaus bis zur Fuggerstraße weitergeführt.
Mit dem Ausstausch des bestehenden optisch geschlossenen Holztores durch ein optisch offenes Stahl-Zauntor kann der Garten für die Nutzer der Gasse eingesehen werden und bei kirchlichen Festen geöffnet und öffentlich genutzt werden.
Tiefgarage
Die Tiefgarage wird über eine zweispurige Rampe von der Fuggerstraße aus erschlossen.
Die Garage ist je nach Größe als „Mittel- oder Großgarage“ einzustufen (GaV §1(8)) und damit über eine zweispurige Zu- und Abfahrt zu erschließen.
Die interne Erschließung erfolgt über eine Fahrgasse mit einer Breite von 6,0 m und internen übersichtlichen Rampen, die im zentralen Bereich der Garage angeordnet sind. Die Stellplätze sind rechtwinklig zur Fahrbahngasse mit einer Breite von 2,50 bzw. 3,50 m für Behinderte angeordnet.
Die Garagengeschosse sind als „split-level“ organisiert, d.h. die Ebenen sind jeweils um ein halbes Geschoß versetzt, aber offen und durchsichtig miteinander verbunden.
Die Garage wird mit einem umlaufenden Verbau entlang der Außenwände des Justizgebäudes, des Hollbaus und des Augustanahauses und entlang der Gassenmauer angebaut.
Für die Nutzer der Garage besteht ein behindertengerechter Zugang auf dem Platz über eine Treppe und einen Aufzug in die jeweiligen Garagengeschosse. Ein 2. Fluchtweg ist über die Rampen und einer Schlupftüre im Tiefgarageneinfahrtstor möglich.
Die ausgewiesene Frauenparkplätze sind im 1. Untergeschoss und die Dauerparker im untersten Geschoss geplant. Ansonsten ist die Belegung der Parkplätze frei.
Die Tiefgaragensteuerung erfolgt über ein Hinweisschild mit Angabe der freien Plätze für die Justiz und für die Öffentlichkeit an der Fuggerstraße, ein Einfahrts- und Ausfahrtsterminal mit Schranke am Beginn der zweispurigen Zufahrtsrampe und einem Kassenautomat im 1. Untergeschoss am Hauptzugang der Garage. Die Zufahrtsberechtigung erfolgt über Tickets und Karten und ist für die Berechtigten der Justiz begrenzt und zeitlich gestaffelt. Die Öffnungszeit und die Tarifstruktur ist durch die Förderung aus der Parkraumrücklage der Stadt Augsburg analog zu den umliegenden Parkhäusern geplant.
Die Baugrube wird mit einem umlaufenden Verbau aus Betonpfählen DN 508 mm und einer zwei- bis dreilagigen Rückverankerung hergestellt. In Teilbereichen in denen aus Platzgründen der Verbau nicht möglich ist, wird mit einer Hochdruck-injektion unter den bestehenden Fundamenten die Unterfangung der Gebäude hergestellt.
Bei einer eingeschossigen Garage müßte nur entlang der Gartenmauer ein Verbau vorgesehen werden. Bei einer zweigeschossigen Tiefgarage müssen die Fundamente der umliegenden Gebäude unterfangen und entlang der Gasse zur Gartenmauer ein Verbau mit Rückverankerung ausgeführt werden.
Die Tragkonstruktion besteht aus einem Stützen- und Schottenbau mit statisch notwendigen Aussteifungskernen. Entlang der Fahrgassen sind statisch wirksame Unterzüge geplant. Die Außenwände sind als einschalige Fertigteil-Massivwände im Verbund mit der umlaufenden Bohrwand konstruiert. Die Decken sind als Fili-grandecken aus Beton gerechnet.
Durch die Verwendung von Fertigteilelementen reduziert sich die Bauzeit und die Herstellungskosten des Bauwerks.
Das unterste Geschoss wird mit einem wasserundurchlässigen Beton ausgeführt. Die oberste Tiefgaragendecke wird ebenfalls wasserdicht und mit einer konstruktiven Abdichtung hergestellt.
Der Tiefgaragenausgang ist als transparenter, im Gesamten verglaster, Baukörper mit einem im Treppenauge liegendem ebenfalls verglasten Aufzug geplant.